Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beschäftige ich mich in erster Linie mit Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Dies beginnt mit Fragen, die sich um die Baugenehmigung drehen, erstreckt sich weiter auf die eigentliche Bauphase (Werkvertragsrecht, VOB-Recht), wobei hier die Rechte der am Bau Beteiligten (Bauherrn wie Bauunternehmer) bei Mängeln oder Verzögerungen am Bau im Vordergrund stehen.
Daneben betreue ich das Recht der Architekten, hier insbesondere Fragen des Honorars und der Architektenhaftung bei fehlerhafter Planung oder Bauüberwachung.