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Rechtsgebiete

Kompetenter Rechtsrat in folgenden Gebieten:

Neben der Betreuung rein baurechtlicher Fälle hat in den letzten Jahren auch die Bearbeitung der hiermit im Zusammenhang stehenden Fälle aus dem Bereich des Immobilenrechtes zugenommen. Hier geht es insbesondere um die rechtliche Beratung beim Verkauf von Immobilien (Wohn- oder Geschäftshäuser), da sich hier sehr oft Probleme ergeben, wenn sich die erworbene Immobilie im Nachhinein als mangelhaft darstellt und Schäden auftreten. Wegen der in den notariellen Verträgen hier in der Regel vereinbarten Gewährleistungsausschlüsse ist es für die Betroffenen oft schwierig, Mängelrechte durchzusetzen, sodass sich hier in den vergangenen Jahren ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit gebildet hat.
 
Ebenfalls zum allgemeinen Bereich des Immobilienrechts zähle ich das Mietrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.
 
Im Mietrecht vertrete ich Fälle jeglicher Art, insbesondere im Wohnraummietrecht gilt es die Interessen geschädigter Mieter genauso zu wahren wie diejenigen von Vermietern, deren Mieter sich vertragswidrig verhalten.
 
Stark zugenommen hat auch die Anzahl der Fälle aus dem Wohnungseigentumsrecht, die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen hat sich nach der Novelle des WEG-Rechts vor einigen Jahren für zahlreiche Betroffene (Eigentümer, aber auch Verwalter) sicherlich tendenziell kompliziert. Auch die strikten Verfahrensvorschriften, die den Weg zum Gericht in WEG-Streitigkeiten weisen, sind für den Laien kaum noch überschaubar und nachvollziehbar.