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Konkurrentenklage gegen Wahl der Direktorin der Landesmedienanstalt (LMA) Saarland mit sehr guten Erfolgsaussichten

Datum: 
Freitag, 17. Januar 2020 - 9:45
Rechtsgebiet: 
Beamtenrecht

 
Wie der renommierte Medienrechtler Dörr in einer viel beachteten Stellungnahme u.a. im „Aktuellen Bericht“ des SR ausführte, begegnet die Wahl der Bewerberin Meyer zur Direktorin der Landesmedienanstalt (LMA) erheblichen rechtlichen Bedenken. Dieser Rechtsauffassung können wir uns aus anwaltlicher Sicht auch aufgrund der Erfahrung aus regelmäßig geführten beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten nur anschließen:
 
Die Vorabfestlegung auf eine Kandidatin durch die Mehrheitsfraktion des Landtages vor Ausschreibung dürfte das Verfahren rechtsfehlerhaft machen. Die Ausschreibung selbst wiederum dürfte nicht rechtskonform sein, da sie allenfalls für den Rest der Amtszeit (3 Jahre) hätte erfolgen dürfen und keinesfalls für eine komplett neue, vollständige Amtsperiode (7 Jahre). Die Entscheidung begegnet darüber hinaus erheblichen rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Staatsferne der Medien, das grundsätzliche Verbot politischer Einflussnahme auf die Medien und die Tatsache, dass natürlich die parteipolitische Zugehörigkeit eines Bewerbers oder einer Bewerberin keinerlei sachgerechtes Kriterium bei der Besetzung eines öffentlichen Amtes sein darf.
 
Sollte demnach ein unterlegender Bewerber / eine unterlegere Bewerberin – im Wege einstweiligen Rechtsschutzes – gegen die Besetzung des Direktorenpostens der LMA vorgehen, dürfte ein solches Verfahren ganz erhebliche Erfolgsaussichten haben.